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Presseübersicht zu unserer Demo

Sunday, February 19th, 2023

Am Samstag, den 18.02.2023, hat die Initiative “Stein34bleibt” in Halle zu einer Demonstration unter dem Motto “Stein 34 war, ist und wird sein! Mietkämpfe führen und unterstützen – Alle Häuser bleiben!” aufgerufen. Dem Aufruf sind etwa 100 Menschen gefolgt, es gab zahlreiche Redebeiträge von Initiativen und Betroffenen. Wir danken allen Teilnehmer:innen und denen, die Demo unterstützt haben. Untenstehend dokumentieren wir eine Liste von Presseberichten über unsere Demo, die wir in den nächsten Tagen noch ergänzen werden. Im Laufe der Zeit werden wir außerdem einzelne Redebeiträge dokumentieren.

Diskussion mit dem Mieterbund Halle?

Thursday, December 15th, 2022

Mieterbund reagiert auf unseren offenen Brief – und weist erneut jegliche Kritik zurück

Am 07.12.2022 hat die Gruppe “Stein 34 bleibt” einen offenen Brief an den Mieterbund Halle veröffentlicht. Darin haben wir einerseits eine Kritik am Mieterbund formuliert, die aus den Erfahrungen des Mietkonflikts in der Großen Steinstraße 34 resultierte. Auf der anderen Seite haben wir unsere Bereitschaft zum Dialog betont: Wir formulierten Fragen, an deren Klärung wir ein offenes und ehrliches Interesse haben.

Am 09.12.2022 hat die Mitteldeutsche Zeitung über die aktuelle Situation in der Stein34 berichtet und auch unsere Kritik am Mieterbund mit aufgenommen. In diesem Artikel wird auch die Vorsitzende des Hallischen Mieterbundes, Ellen Schultz, zitiert, die von der MZ um eine Stellungnahme gebeten wurde. Erneut hat Frau Schultz jede Kritik von sich gewiesen. Wir wollen darauf unsererseits eine Erwiderung formulieren.

In unserem offenen Brief haben wir unter anderem kritisiert, dass die DMB-Rechtsschutzversicherung nicht für Wohngemeinschaften ausgelegt ist. Zu diesem Umstand wird Frau Schultz zitiert: “Natürlich können auch Wohngemeinschaften bei uns versichert sein.” Damit hat Frau Schultz jedoch nicht auf das von uns angesprochene Problem reagiert. Wir haben nicht bestritten, dass Bewohner:innen einer Wohngemeinschaft Mitglied des Mieterbundes sein können. Voraussetzung für eine Übernahme von Kosten durch die DMB-Rechtsschutzversicherung ist jedoch, dass jede einzelne Person der Wohngemeinschaft Mitglied des Mieterbunds ist. Das kann für WG’s deshalb ein Problem darstellen, weil hier Einzug, Auszug und das Mietverhältnis oftmals informell geregelt werden. Ein mündlicher Untermietvertrag – wie er gerade in lange existierenden WGs vorkommt ist – reicht zum Beispiel nicht aus. Damit werden Mitglieder einer WG vom Mieterbund bzw. auch der Rechtsschutzversicherung anders behandelt als etwa Familienmitglieder, die gemeinsam eine Wohnung bewohnen, bei denen schließlich auch keine eigenständige Mitgliedschaft notwendig ist. 

Der Stein34 ist das auf die Füße gefallen: Am Ende wäre für die Verhandlung der Räumungsklage nur ein Sechstel der drohenden Gerichtskosten übernommen worden, weil nur für die einzige Hauptmieterin die Versicherung gegriffen hätte. Ärgerlich war, dass dies erst am Ende herausgekommen ist. Die WG hätte sich eine Beratung am Anfang gewünscht, bei der die Bedingungen und Möglichkeiten gemeinsam und solidarisch hätten abgewogen werden können. Auf diese Kritik hat – soweit sie von der MZ zitiert wird – Frau Schultz überhaupt nicht reagiert.

Weiterhin behauptet der Mieterbund laut MZ zum konkreten Fall der Stein34-WG: “Die Räumungsklage [gegen die WG in der Stein34] sei aufgrund einer unerlaubten Untervermietung angestrengt worden, von der man als Mieterbund keine Kenntnis gehabt habe”. Hier übernimmt Frau Schultz einfach die Argumentation des Eigentümers. Dieser hatte tatsächlich seine fristlose Kündigung damit begründet, dass in der WG unerlaubte Untervermietung stattgefunden hätte. Der Mieterbund Halle wusste von Anfang an von dieser Begründung. Und es war ein Anwalt des Mieterbunds, der in der Rechtsberatung selbst dargelegt hat, dass dies ein vorgeschobener Grund sei und vor Gericht keinen Bestand haben könne. Nach dieser Rechtsauffassung – wie auch der des Anwalts Max Malkus, der die WG vertreten hat – hat es keine unerlaubte Untervermietung in der WG gegeben. Es war diese Rechtsberatung des Mieterbunds, die die WG-Bewohner:innen dazu bewogen hatte, der fristlosen Kündigung nicht klein beizugeben und sich auf die Verhandlung der Räumungsklage einzulassen. Warum Frau Schultz nun das Gegenteil behauptet und sich auf die Argumentation des klagenden Vermieters zurückzieht, bleibt uns ein Rätsel. Dies macht erneut die Frage auf, ob es hier tatsächlich um die Interessen von Mieter:innen geht.

Die hier diskutierten Aspekte mögen als Detailfragen erscheinen. Dahinter steht aber die größere Frage, die wir eigentlich in unserem Offenen Brief aufgemacht haben: Stellt sich der Mieterbund solidarisch und parteiisch auf die Seite von Mieter:innen, wenn diese mit einem Mietkonflikt zu tun haben? Oder sind die Mitglieder des Mieterbunds mit einem bürokratischen Vereinswesen und undurchsichtigen Regelwerk konfrontiert, das ihre Situation weiter kompliziert macht und über das sie vom Mieterbund nicht im Sinne eines gemeinsamen Interesses aufgeklärt werden? Diese Fragen bleiben weiter zu diskutieren. Und dass wir damit nicht allein stehen, haben mehrere Reaktionen auf unseren Offenen Brief in den sozialen Netzwerken gezeigt.