Zwischenbericht zur Auseinandersetzung um die Große Steinstraße 34

Eine Demonstration, Kundgebungen, Presseberichte, usw. – aktuell ist es um die Große Steinstraße 34 wieder etwas ruhiger geworden. Doch die Auseinandersetzung geht weiter und für die MieterInnen gibt es nach wie vor keine Sicherheit. Wir geben hier eine Zusammenfassung des aktuellen Stands.

Baustopp in der Stein34!

Diese Entscheidung hat das Amtsgericht Halle Mitte Mai getroffen. Die Richterin folgte der Argumentation der klagenden Mieterin und verhängte einen Baustopp. Als Begründung gab das Gericht an, dass die Baumaßnahmen nicht ordnungsgemäß angekündigt worden seien. Sie erkannte zudem an, dass die unangekündigten Arbeiten die Bewohner*innen psychisch enorm belasten. Die Richterin stellte klar, dass es sich bei den massiven Abrissarbeiten um Modernisierungs- bzw. Sanierungsarbeiten handelt, die Mietenden mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden müssen. Das hat der Vermieter nicht getan, nun muss seine Baustelle ruhen. Das heißt, dass es im Haus zumindest vorerst ruhig geworden ist.

Trotzdem wohnen die Mieter*innen weiterhin auf einer Baustelle.

Trotz Baustopp ist es aktuell nicht besonders wohnlich im Haus. Die Bauarbeiten haben Spuren hinterlassen, der Hausflur ist weiterhin voll Staub und dreckig, im Hof liegt Schutt, die Mülltonnen sind provisorisch vor dem Haus geparkt und versperren so einen Großteil des Fußweges. Auf Anfragen diesbezüglich von Bewohner*innen und dem Ordnungsamt Halle reagiert die Hausverwaltung Immobiliencenter Halle nicht. Auch die Klingelanlage, die im Zuge der Bauarbeiten ausgebaut wurde, ist bis jetzt nicht ersetzt. Weiterhin ragen lose Kabelenden aus der Wand. So bleibt es beim dem Eindruck von Außen, dass die Stein34 nicht mehr bewohnt sei, obwohl das nicht stimmt. Zudem kommt wichtige Post immer wieder nicht bei den Menschen im Haus an.

Zu Beginn der Bauarbeiten im April wurden große Schrotteile wie z.B. Toiletten, Waschbecken, aber auch Teile von Wänden achtlos und ungesichert in den Hof geschmissen. Der Hof wurde nach Erlass des Baustopps halbherzig von Arbeitern aufgeräumt. Zwischen den Resten an Bauschutt hat sich in der Zwischenzeit ein Rudel Ratten ein Zuhause gesucht. Auch gegen dieses massive Schädlingsproblem, das auch eine Gesundheitsgefahr für die Bewohnenden des Hauses darstellt, unternimmt die Hausverwaltung nichts.

Im Keller kam Anfang Mai ein Sandstrahlgebläse über mehrere Tage hinweg zum Einsatz. Der dabei freigesetzte, sehr feine und teilweise durch den Schimmel im Keller kontaminierte Staub ist immer noch im ganzen Haus zu finden. Besonders schlimm ist es aber im Keller, teilweise liegt die Staubschicht noch immer zentimeterhoch auf dem Boden.

Da die Tür zum Kellerabteil einer Mietpartei aufgebrochen wurde, konnten unter anderem wichtige Arbeitsgeräte eines Bewohners durch Unbekannte entwendet werden. Dieser kann seiner Lohnarbeit, bis zur Ersetzung der teuren Geräte, nicht in vollem Umfang nachgehen.

Das Ende des Baustopps bleibt trotz Gerichtsentscheidung unklar. Der Vermieter hat bis jetzt immer noch nicht allen Mieter*innen Sanierungsmaßnahmen schriftlich angekündigt.

Der Vermieter wurde angezeigt wegen Entmietung. Parallel zu den einstweiligen Verfügungsverfahren haben einige Mieter*innen der Stein34 Strafanzeige gegen den Vermieter eingereicht. Darin beziehen sie sich auf einen Paragraphen im Wirtschaftsstrafgesetz, der Hauseigentümern verbietet, Baumaßnahmen durchzuführen, die vordergründig dazu dienen Mieter*innen los zu werden.

Gericht hält Räumungsklage für unbegründet.

Der Kündigung, die eine der Wohnparteien im Frühling erhalten hat, folgte nun eine Räumungsklage durch den Vermieter. Die Mieter*innen haben Widerspruch eingelegt. Im September soll die Räumungsklage nun vor Gericht verhandelt werden. Ungewöhnlicherweise hat das Gericht jetzt schon klar gestellt, dass es die Räumungsklage für unbegründet hält. Als fadenscheinigen Grund für die fristlose Kündigung hatte der Vermieter der Wohnpartei – der einzigen WG im Haus – unerlaubte Überlassung der Wohnung an Dritte durch die Hauptmieterin vorgeworfen. Das Gericht stellte klar, dass aus dem Mietvertrag ausdrücklich hervorgeht, dass die Wohnung als WG genutzt werden darf.

Dass das Amtsgericht Halle die Situation schon vor der Verhandlung so einschätzt, ist erstmal eine gute Nachricht. Der Gerichtstermin ist auf den 21. September datiert. Wie es für die letzten Mieter*innen der Stein34 weitergeht, bleibt trotzdem weiter unklar. Den Bewohner*innen ist nicht klar, wie lange und ob sie bleiben können.

Alle Gewerbe in der Stein34 müssen raus.

Anders ist das bei den Läden im Erdgeschoss. Die hat der Vermieter nun alle erfolgreich aus ihren Läden rausgeekelt. Der Backshop Hofpause zog schon im April ein Haus weiter. Der Uhrmacher, der sein Geschäft nun seit fast 20 Jahren in der Großen Steinstraße 34 betrieben hat, schloss letzte Woche zum letzten Mal seine Türen und muss ausziehen.

Das letzte Geschäft, das Bistro Lorraine, muss am 28. Juni für immer seine Türen schließen. Für das Bistro ist der Rausschmiss aus der Stein34 das Todesurteil, einen Umzug kann der Betreiber sich nicht leisten. Wir wollen den Bistrobetreiber nicht alleine lassen und rufen dazu auf, am Tag der Schlüsselübergabe, dem 28.06. am Nachmittag zum Bistro Lorraine zu kommen. Es wird eine Kundgebung angemeldet sein, checkt in den nächsten Tagen unsere Socialmedia Kanäle, dort wird die genaue Uhrzeit und der genaue Ort bekanntgegeben.

Die Auseinandersetzung um die Stein34 ist ein Kampf für alle Menschen, die zur Miete wohnen.

Wir wollen die Mieter*innen der Stein34 auch weiterhin unterstützen. Von Entmietung betroffen zu sein kostet enorm viel Kraft. Durch den Baustopp können die Bewohner*innen sich nun etwas erholen, das ist gut. Gleichzeitig wollen wir als Unterstützungsgruppe verhindern, dass in Vergessenheit gerät, was in der Stein34 passiert. Der Versuch, die Bewohner*innen durch massive Baumaßnahmen aus dem Haus zu ekeln, die Verweigerung von Kommunikation durch den Vermieter ist ein Skandal.

Der grundlegende Interessenskonflikt zwischen Vermietenden und Mietenden besteht, im Fall der Stein34 hat er sich ganz deutlich gezeigt. Wir wollen die Mieter*innen dabei unterstützen, sich gegen den Vermieter und die Verwertung ihres Hauses zu wehren. Wir finden, dass das ein wichtiges Zeichen auch für andere Mieter*innen ist.

Darüber hinaus bleiben wir dabei:

Vermieten verbieten, Wohnen für Alle!

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