Redebeitrag der Unterstützungsgruppe des Schiefen Hauses
Wir dokumentieren hier den Redebeitrag über den Entmietungsprozess des Schiefen Hauses in der Breiten Straße 28, der auf der Demonstration am 30.04.2022 in Halle gehalten wurde. Der Redebeitrag wurde uns von der Unterstützungsgruppe des Schiefen Hauses zugeschickt.
Was das Schiefe Haus war
Wir stehen jetzt hier vor dem Schiefen Haus – einem Ort, der bis vor wenigen Tagen für viele Leute in Halle eine große Bedeutung gehabt hat. Inzwischen ist das Haus weitestgehend leergeräumt und am 05. April werden die aktuellen Hausbewohner*innen die Schlüssel an den Eigentümer aushändigen. Das Schiefe Haus ist Geschichte.
Das Schiefe Haus war vielleicht gerade deshalb ein besonderer Ort, weil es kein typisches Hausprojekt gewesen ist. Eher ein gäriger Haufen, eine verzweigte Konstellation, eine unwahrscheinliche Verbindung zwischen sehr unterschiedlichen Leuten. Es war nicht gleichbleibend in der Stadt wahrnehmbar, tauchte eher immer wieder mal auf, war Knotenpunkt für wechselnde und sich verändernde Freundeskreise. Das Schiefe Haus war vor allem ein Wohnhaus – Platz für eine Wohngemeinschaft von 5 bis 9 Leuten, die sich über drei Etagen verteilen konnten. Und daneben war es auch ein Ort für Konzerte, Partys, heftige Lesungen, Filmabende, Flohmärkte, Vorträge, Ateliers, Chorproben, Sauna-Abende, Mobile Radiosendungen, Umtrünke, Bandproben, Geburtstagsfeiern, Grillabende, gemeinsames Akt-Zeichnen usw. Besonders war das Haus auch aufgrund seiner Lage in der nördlichen Innenstadt – fast in der Mitte zwischen Reil78 und VL, mit einem Fußweg und einer kaum befahrenen Kreuzung, die immer wieder in Beschlag genommen werden konnte.
So wechselhaft das Leben im Haus gewesen ist – so sehr ist doch auch etwas gleich geblieben. Ein bestimmtes Gefühl, das vielleicht die ursprüngliche Belegschaft in den Mauern hinterlassen hat, das von den wechselnden WG-Konstellationen immer wieder weiter gegeben wurde. Ein Gefühl der Unbeschwertheit, die Bereitschaft Sachen auszuprobieren und dabei nicht unbedingt immer an die Konsequenzen denken zu müssen.
Im Jahr 2008 hatte die ursprüngliche WG-Konstellation einen sehr günstigen Mietvertrag ausgehandelt. Geringe Miete, dafür die Bereitschaft, eine gewisse Baufälligkeit aushalten zu müssen. Zunächst auf eine Zwischennutzung hin angelegt – auch dies hat sicher zum besonderen Charakter dieses Ortes beigetragen. Ende 2018 kündigte sich das Ende dieses unbeschwerten Verhältnisses an, denn die ursprünglichen Eigentümer haben das Haus verkauft – neuer Eigentümer wurden Wohnprojekte Herold.
Verlauf des Konflikts
Die Bewohner*innen des Hauses haben sich darauf eingestellt, dass es mit dem Eigentümerwechsel zu Veränderungen kommen würde. Dass es so schnell eskalieren würde, hatten sie aber doch nicht gedacht. Nach anfänglichen Gesprächen, die zumindest ein Auskommen möglich scheinen ließen, entzündete sich der Konflikt an einer kaputten Heizungsanlage. Herolds fühlten sich schlicht nicht zuständig und ließen die BewohnerInnen mehrere Wochen in kalten Mauern. Die klagten die Reparatur der Heizung ein. Es folgten die üblichen Maßnahmen, zu denen Vermieter*innen greifen, wenn sie es Mieter*innen ungemütlich machen wollen: Reparatur von Sanitäranlagen verweigern, Wasser abstellen, willkürliche Rechnungen stellen, Verweigerung von Bewohner*innenwechsel, eine allgemeine Kommunikationsverweigerung und so weiter. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand dann aber bald eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Die Bewohner*innen sagten, dass das ein vorgeschobener Grund war. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass sich Wohnprojekte Herold beim Kauf des Hauses verkalkuliert und nicht mit einbezogen hatten, dass die Bewohner*innen einer 300-prozentigen Mieterhöhung nicht freiwillig zustimmen würden. Astrid und Dirk Herold hatten für den Eigenbedarf ihre Töchter vorgeschoben – es heißt, dass eine der Töchter inzwischen in eine andere Wohnung gezogen ist.
Weil die Bewohner*innen die Kündigung nicht anerkannt haben, kam es dann zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Halle. Alle Verhandlungstermine wurden von Kundgebungen vor dem Amtsgericht begleitet – organisiert von den Bewohner*innen und Freund*innen des Hauses. Zusätzlich gab es diverse Öffentlichkeitsarbeit und weitere öffentliche Veranstaltungen.
Obwohl die Bewohner*innen selbst damit kaum damit gerechnet hatten, lehnte das Amtsgericht im Frühjahr 2021 die Räumungsklage ab. Selbst der Richterin schien der Nutzungswille der Töchter nicht glaubwürdig. Die angekündigte Trauerkundgebung Anfang April auf dem August-Bebel-Platz wurde zu einem Jubelfest. So lautete die Botschaft am 10. April: es ist möglich, sich auch gegen eine Eigenbedarfskündigung zur Wehr zu setzen und den rechtlichen Weg auch mal mit Erfolg zu beschreiten. Dennoch war dies nur ein Etappensieg. Es bedeutet nicht nur, dass die ohnehin beschissene Ausgangssituation wieder hergestellt wurde: die Situation, mit einer EigentümerIn konfrontiert zu sein, die die Bewohner*innen loswerden will und einiges daran setzt, es ihnen ungemütlich zu machen. Außerdem war sofort eine Revision des Urteils von den Eigentümern beantragt worden. Die Verhandlung folgte vor dem Landgericht am 21. Oktober 2021.
Thematisierung der Niederlage
Beim Gerichtstermin vor dem Landesgericht haben sich die Bewohner*innen auf eine Einigung eingelassen – sie bekamen noch eine kurze Frist, um dann gegen eine Abfindung rauszugehen. Für die Bewohner*innen hat sich das nicht nach einer Einigung angefühlt, sondern nach einer Niederlage. Sie sind diesen Deal in einer Situation eingegangen, in der sie unter Druck standen und nicht viel Zeit hatten, nachzudenken. Auch waren viele Bewohner*innen ausgelaugt durch die andauernde Drucksituation und die Perspektive eines nie endenden Mietkonfliktes, der viel Zeit, Kraft und Nerven kostete. Danach kamen Zweifel, ob sie es nicht doch hätten wenigstens versuchen sollen – ob sie es nicht auf einen Urteilsspruch hätten ankommen lassen sollen, ob sie nicht doch mehr Zeit hätten rausschlagen können. Für die Bewohner*innen ist es nicht so leicht zu erklären, warum sie sich so entschieden haben – und trotzdem ist es wichtig, darüber zu sprechen.
Das Engagement in einem Mietkonflikt ist anders als andere politische Auseinandersetzungen, die in der Freizeit stattfinden. Der Konflikt um den eigenen Wohnung betrifft den Ausgangspunkt, von dem aus man überhaupt in die Öffentlichkeit gehen kann, sich engagieren kann. Die Perspektive, den eigenen Wohnraum zu verlieren, ist mit einer existenziellen Angst verbunden. Dass die Bewohner*innen des Schiefen Hauses trotzdem so lange durchgehalten haben, liegt auch daran, dass sie ein großes Netzwerk hatten und dass sie von vielen Leuten unterstützt wurden. Aber die ganze Unterstützung konnte doch nichts dagegen ausrichten, dass sich die Auseinandersetzung mit dem neuen Eigentümer bis in den Alltag hineingefressen hat. Wer sich mit seinem Eigentümer anlegt, der muss sich mit den Leuten organisieren, mit denen er zusammen wohnt. Und das bedeutet, dass Fragen auftauchen, die vorher nicht im gleichen Maß relevant gewesen sind: Wie sind Verantwortungen verteilt, was bedeutet Verbindlichkeit, welche Schritte muss man vorausdenken, wie kurzfristig-situativ können Entscheidungen getroffen werden, wer ist wann da oder nicht, wie werden die übrigen Aufgaben verteilt? Solche Fragen können eine Wohngemeinschaft vor Zerreißproben stellen – und dann noch in der Öffentlichkeit cool und selbstbewusst da stehen, sich nichts anmerken lassen …
Im letzten Jahr war das Leben im Haus auch von den Fragen bestimmt: Wann hört dieser Konflikt endlich auf? Wann haben wir wieder festen Boden unter den Füßen, eine Perspektive für die nächsten Jahre? Wann haben wir wieder eine Sicherheit im Wohnen und in den Dingen, die unser Alltagsleben betreffen, wann müssen wir nicht mehr immer nur kämpfen, wann hört die andauernde Konfrontation mit dem Vermieter auf? Diese Fragen wurden letztlich nicht innerhalb der Wände des schiefen Hauses entschieden, sondern jenseits des Hauses: sich auf eine Einigung einzulassen und auszuziehen.
Dass man im Konflikt um den eigenen Wohnraum so angreifbar und verletzlich ist – das sollte Anlass sein, ganz grundlegende Fragen zum Mietverhältnis aufzumachen.
Grundlegendes zum Mietverhältnis
Denn in dem Mietverhältnis selbst liegt die Vorraussetzung für die Unsicherheit des eigenen Wohnens. Die eigenen 4 Wände – das eigene Zuhause, der Rückzugsort – ist im Falle eines Mietverhältnisses eben nicht das Eigene. Gewohnt wird auf Grundlage einer vertraglichen Regelung zwischen Eigentümerin und Mieterin – dem Mietvertrag. Das bürgerliche Rechtsverständnis geht davon aus, dass bei Abschluss eines Vertrages zwei gleichberechtigte Individuen sich Gegenübertreten. Sie sind frei und gleich, Waren zu tauschen. Geld gegen Ware – Geld gegen Wohnraum. Doch verkennt diese Auffassung, dass es sich beim Mietverhältnis eben um kein gleiches Verhältnis handelt, da die Voraussetzungen der Vertragspartner ungleich sind. Der eine besitzt das, was dem anderen ein Grundbedürfnis ist. Wohnraum um zu schlafen, einen Ort an dem sich ausgeruht werden kann, nach der Arbeit, nach dem Studium, wohin Freundinnen eingeladen werden können, wo Zeit mit der Familie verbracht wird. Und der nicht zuletzt auch ein Schutz ist – vor Kälte, vor Regen, aber auch Schutz vor den ungemütlichen gesellschaftlich Verhältnissen „draußen“, zumindest kann er sich so eingebildet werden. Der eine Vertragspartner, dem der Wohnraum des anderen gehört, kann diesen auch wieder entziehen. Der Staat erkennt diese Schieflage durchaus an. Durch das Mietrecht soll die schwache Postion der Mieterin gestärkt werden.
Dass es das Mietrecht in Form von umfangreichen Gesetzesbüchern gibt, ist Ausdruck eines sehr grundlegenden Konflikts: Hier wird fremdes Eigentum zum Lebensmittelpunkt der Mieterin. Der Raum, der sich ihr als Zuhause darstellt, gehört einer anderen, die das Recht an ihrem Eigentum durch die Vermietung ja nicht aufgibt. Und in dem scheinbar freien und gleichen Vertragsverhältnis verbirgt sich eine weitere Ungleichheit: Der Vermieter macht das Grundbedürfnis des Mieters – das Bedürfnis, zu Wohnen – zu einem Mittel, Profit zu generieren. Die Miete ist dem einen ein garantiertes Einkommen, der andere muss jeden Monat dafür arbeiten gehen.
Und schließlich kann der Vermieter den Vertrag, der das Mietverhältnis regelt, wieder auflösen – eben beispielsweise wenn ein vermeintlicher Eigenbedarf vorliegt. Das Mietrecht soll verhindern, dass Eigentümer dabei willkürlich vorgehen. Doch das, was dadurch notwendig wird – ein aufreibender Gerichtsprozess mit anwaltlicher Vertretung – ist immer wieder selbst Mittel, um Mieter*innen zum Aufgeben zu zwingen. Wer hält es schon aus, dass über Wochen und Monate über den Verbleib im eigenen Wohnraum verhandelt wird? Trotz Mietrecht, Mieterbund und anwaltschaftlicher Unterstützung bleibt dann beim Konflikt mit der Vermieterin oftmals dies: Angst, Ohnmacht und Unsicherheit. Geht es hier doch schließlich um eine nicht unerhebliche Grundlage des Überlebens.
Was notwendig wäre
Das, was aus der Niederlage des Schiefen Hauses hervorgegangen ist, ist nicht nichts. Die Bewohner*innen und Unterstützer*innen des Schiefen Hauses haben mit ihren Kundgebungen dazu beigetragen, dass das Problem von Entmietung, Mietsteigerung und Verdrängung auch in Halle wahrgenommen wird. Leute, die sich im Konflikt um das Schiefe Haus engagiert hatten, sind Teil der Unterstützungsstruktur der Großen Steinstraße 34 geworden, die jetzt ebenfalls von einem Entmietungsprozess betroffen ist. So wurde versucht, die Erfahrungen eines vergangenen Mietkonflikts in einen aktuellen Kampf einzubringen. Und eine wichtige Erfahrung ist: Den Konflikt um das Mietverhältnis können nie die Leute allein führen, die in der betroffenen Wohnung leben – es braucht immer Leute von außen, die eine Öffentlichkeit herstellen, Kontakte vermitteln, die motivieren und auffangen. Und es bräuchte eigentlich noch mehr: Es bräuchte eine stabile Struktur, die über den Verlauf einzelner Mietkonflikte hinausgeht – eine Struktur, die nicht mit jedem neuen Mietkonflikt neu aufgebaut werden muss. Eine Struktur, die Erfahrungen institutionalisiert und eine Gegenmacht aufbauen kann. Eine solche Struktur existiert in dieser Form in Halle noch nicht. Es wäre wünschenswert, wenn das Schiefe Haus und die Große Steinstraße 34 zur Entstehung einer solchen Struktur beitragen können. Dafür braucht es eine weitere Unterstützung und Vernetzung.
Und was auch klar sein sollte: Mieterbund und anwaltliche Beratung allein reichen nicht aus. Die rechtliche Ebene kann nur ein Teil der Auseinandersetzung sein – oftmals geht der rechtliche Weg an den momentanen Bedürfnissen und Notlagen der Bewohner*innen vorbei. Es bräuchte viel mehr eine Gegenmacht von der Straße, die Eigentümer und Hausverwaltungen unter Druck setzen und selbst mit Tatsachen konfrontieren kann. Und wir sind uns nicht sicher, ob man sich dafür immer streng an die geltende Gesetzeslage halten sollte. Eigentümer*innen können geltende Gesetze immer wieder überschreiten, ohne dass es unmittelbare Konsequenzen hat und sie treffen damit die Mieter*innen im Alltagsleben und in ihren Grundbedürfnissen. Es wäre wünschenswert, dass sich dieses Verhältnis von Zeit zu Zeit auch mal umkehrt. Als Mieterin einen Konflikt mit dem Eigentümer zu führen, ist anstrengend – aber es ist notwendig. Wir wollten in unserem Redebeitrag nicht nur darstellen, wie schwierig eine solche Auseinandersetzung ist – sondern wollen auch dazu Mut machen, sich nicht unterkriegen zu lassen. Wir müssen Strukturen der gegenseitigen Unterstützung aufbauen, um die grundlegende Ungleichheit, die wir beschrieben haben, zum Kippen zu bringen.
Was das Schiefe Haus betrifft: Es ist klar, dass die Veröffentlichung dieses Konflikts und auch des Namens des neuen Eigentümers einen wunden Punkt getroffen hat. Die Reaktionen des Eigentümers haben dies sehr deutlich gezeigt. Wohnprojekte Herold waren immer wieder erbost darüber, dass sie mit der Nennung ihres Namens in der Öffentlichkeit konfrontiert waren. Es wäre nicht schlecht, wenn die Erinnerung daran im Stadtbild von Halle noch eine Weile präsent bleibt. Wo wir gerade vor dem Haus stehen: die Fassade wurde immer wieder von außen mit Grafittis, Plakaten und Farbklexen verschönert. Wir würden dem Eigentümer und ihm nahestehenden Personen empfehlen, diese Gestaltungselemente beizubehalten und auszubauen.
Wir bedanken uns bei allen Menschen, die uns in dem Konflikt ums Schiefe Haus unterstützt haben – ein Konflikt, der nunmehr über drei Jahre angedauert hat. Und der Dank gilt nicht nur denen, die das Schiefe Haus in der Öffentlichkeitsarbeit und in der Begleitung der Gerichtsverfahren unterstützt haben – sondern auch bei den vielen Leuten, die bei den anschließenden Umzügen und beim Ausräumen geholfen haben … ein nicht zu unterschätzender Kraftakt. Dank gilt nicht zuletzt all den Leuten, die immer wieder einfach so da waren und die das Haus mit zu dem gemacht haben, was es war.
Wir werden uns treffen, auf der Straße im Kampf, in der Hand ein Stück vom Randstein!